bedingungen branchenbuch
Die Bedíngungen zur Teilnahme am Branchenbuch des Isselhorster Netz
- Vor jedem Eintrag steht die Registrierung mit persönlichen Daten.
Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur für
die interne Verarbeitung genutzt, sofern sie nicht für die Veröffentlichung
des Brancheneintrages erforderlich sind.
Das Registrierungsverfahren ist über ein graphisches Hindernis, welches
auch für Sehgeschädigte per Sprachausgabe genutzt werden kann, abge-
sichert.
Im zweiten Schritt erfolgt eine Validierung per email, die den Mißbrauch von
Daten vermindern soll.
Die Freischaltung von Einiträgen erfolgt manuell durch den Webmaster.
Weiterhin sind Sicherheitsvorkehrungen gegen sog. Eintragsrobots getroffen.
- Einträge
bestehen aus einem Grundeintrag und zubuchbaren Einzelkomponenten, wie
z.B.: Logos oder Icons. Die Firmenlogos dürfen nicht größer als 150 * 113 Px
sein, Icons max. 32 * 32 Px.
Den Umfang Ihres Werbeeintrages bestimmen Sie selbst, und somit die
Kosten, die jährlich einmal im Voraus berechnet werden.
Sollten Sie die von Ihnen gewünschte Branche oder Unterkategorie nicht finden,
teilen Sie uns Ihre Wünsche per Mail oder Kontaktformular mit, und sie werden
eingerichtet.
- Die Verwaltung und Berechnung der Einträge erfolgt durch:
Düning Consult Web- und Internet-Services
welche Rechnungen mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis
ausstellt und im Gewerberegister der Stadt Gütersloh eingetragen ist.
Die bei der Buchung der einzelnen Komponenten ausgeworfenen
Kosten beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Bei Veränderung dieses Steuersatzes erfolgt eine gesetzliche Anpassung.
Im Branchenregister werden nur Einträge aufgenommen, die zum Nutzen
des vorgesehenen Kreises der Internetseitenbesucher von "Das Isselhorster
Netz" sind.
Ein Recht auf Eintrag in das Branchenbuch besteht nicht - sondern wird
vom Webmaster entschieden. Bei negativem Bescheid eines Eintrags-
Antrags entsteht keine Rechtspflicht zur Übernahme von Kosten wegen
Aufwands des Eintrags oder eventuellem Gewinnverlust.
Die Einnahmen aus den Werbeeinträgen dienen zur Deckung des Bedarfs
für die Internetpräsenz und stellen somit ein Sponsoring des Angebotes
dar.
Bei dauerhafter Rückverlinkung und Einbindung des Logos von "Das Isselhorster
Netz" kann über eine entsprechende Vergütungsminderung verhandelt werden.